Böllern in Schöneberg eingeschränkt

„Böllern“ zum Jahreswechsel 2025/2026 ist nur nach 18 Uhr und bis 7 Uhr erlaubt. Wer ausserhalb der erlaubten Zeit Feuerwerkskörper abbrennt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Das hat das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg in einer Pressemitteilung vom vom 09.12.2025 mitgeteilt. Damit soll die Sicherheit im Bezirk erhöht und die Belastung für Menschen und Tiere verringert werden.

Was ist verboten:
Feuerwerkskörper, die nur Krach machen („Böller“, Knallkörper)

Wann gilt das Verbot:

  • Am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr
  • Am 01. Januar 2026 nach 7 Uhr

Wo gilt das Verbot:
Im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Das heißt:
Nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen Böller gezündet werden. Vorher und nachher ist es verboten.

Weitere Regeln:
Schon bisher gilt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders gefährlichen Orten (z. B. Tankstellen) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Vor dem 31. Dezember und nach dem 1. Januar ist privates Feuerwerk grundsätzlich verboten.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck teilt dazu mit:
„Mit dieser Regelung wollen wir die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger:innen in Tempelhof-Schöneberg gewährleisten. Auch für Haus- und Wildtiere sind Böller eine große Belastung. Wir bitten daher alle, sich an die Vorgaben zu halten und so zu einem respektvollen und sicheren Miteinander beizutragen.“

Die Bekanntmachung mit Nennung der rechtlichen Grundlagen kann auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg nachgelesen werden.

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